Fernkurs Erziehen & fernkurs Heilpädagogik

Möglichkeiten zur Förderung

Zur Finanzierung Ihrer Fort- und Weiterbildung stehen Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Eine Förderung durch die öffentliche Hand ist abhängig von den individuellen Fördervoraussetzungen.

Förderprogramme des Bundes und der Länder

Eine Übersicht über Förderprogramme des Bundes und der Länder sind auf der Internetseite der Stiftung Warentest aufgeführt. Dieses Special wurde zuletzt am 11. Juli 2017 aktualisiert.

Einen Auswahl über einige interessante Fördermöglichkeiten erhalten Sie nachfolgend.

Aufstiegs-BAföG

Geltungsbereich: deutschlandweit

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) unterstützt Arbeitnehmer*innen, Berufsrückkehrer*innen sowie Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten möchten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind außerdem Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten förderfähig. Eine Altersbeschränkung existiert bei dieser Förderung nicht. Aufstiegs-BAföG wird grundsätzlich aus zwei Bestandteilen gewährt: zum einen aus einem Zuschuss, zum anderen aus einem Darlehensanteil, der durch die KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) geleistet wird. Wie hoch der Darlehens- und Zuschussanteil sind, hängt u. A. davon ab, was gefördert wird und in welcher familiären Situation Sie sich befinden. Der Antrag wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnsitz gestellt, das ebenfalls fachkundige Informationen rund um die Förderung der Weiterbildung bietet.

Zielgruppe

  • Handwerker und andere Fachkräfte, die bereits über eine Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:


Unterstützung vom Arbeitgeber

Eine berufsbegleitende Weiterbildung bzw. ein nebenberuflicher Fernlerngang ist nicht nur mit einem zusätzlichen Zeitaufwand, sondern auch mit einer finanziellen Belastung verbunden. In den meisten Fällen begrüßt der Arbeitgeber ein solches Engagement seiner Mitarbeitenden sodass eine Unterstützung seinerseits häufig möglich ist.
In welcher Form der Arbeitgeber Ihren Weiterbildungswillen unterstützt, hängt vom Einzelfall ab, z. B. vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten, reduzierte Arbeitszeiten bzw. Freistellung in den Prüfungszeiten, Mitarbeiterdarlehen etc. Um eine Förderung durch den Arbeitgeber zu erhalten, sollten Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihrer Einrichtungsleitung bzw. Ihrem Personalverantwortlichen suchen.

Steuern sparen

Geltungsbereich: deutschlandweit

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes können die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- und Weiterbildung (somit auch für einen Fernlerngang) bei der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abgesetzt werden. Dazu zählen folgende Kosten: Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Seminargebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software), Fahrtkosten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften, Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme) und Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme). In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt.

Zielgruppe

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen

Weitere Informationen erhalten Sie hier:


Bildungsfreistellung

Geltungsbereich: Rheinland-Pfalz

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: